Turnverein St. Hubert 1968 e.V.

Newsarchiv

Neue Vorgaben für unseren Sport ab 13.1.2022

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2Gplus, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort

An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2Gplus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden – so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters.

Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Das bedeutet für unseren Turnverein:

Bitte informiert euch direkt bei eurer Übungsleitung, ob ein vor Ort Test möglich ist. Der Turnverein selbst stellt keine Tests zur Verfügung!

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW wirksam ab 13.01.2022

Sommerfest am 12. Juni 2022

Am Sonntag, dem 12.6.22, findet im evangelischen Gemeindezentrum St. Hubert das Sommerfest des Turnvereins mit verschiedenen Aktionen für Groß und Klein statt. Nähere Informationen hierzu

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TEEN SPORTS

Du magst Sport, willst dich aber nicht auf eine Sportart festlegen, dann bist du hier richtig, wenn du: zwischen 11 und 14 Jahren alt bist

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Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der

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Mitgliederversammlung 2022

Am 28. Januar fand im evangelischen Gemeindehaus die diesjährige Mitgliederversammlung des Turnvereins St. Hubert statt. Unter 2 G Voraussetzungen und freiwilligem Maskentragen fanden sich 28

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Neue Vorgaben für unseren Sport

1. Sport drinnen 2G+ Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus

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Danke Inka!

Nur noch dreimal turnen, dann heißt es Abschied nehmen. Nach langer gemeinsamer Zeit löst sich unsere Gymnastikgruppe unter Leitung von Frau Christine Martens auf. Sie

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Ulrich Thomas – Nachruf

Am 14. November verstarb unser Mitglied Ulrich Thomas. Wir sind alle sehr traurig.Ulrich war elf Jahre im Vorstand des Turnvereins als Kassierer tätig. Er hat

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Der Turnverein trauert

Am 5. November ist unser langjähriges aktives Mitglied Lothar Krüger verstorben. Er hat jahrelang unter anderem unser Sportabzeichenabnahmeteam tatkräftig unterstützt. Wir sind ihm dankbar und

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