Turnverein St. Hubert 1968 e.V.

Aktuelles

Neue Vorgaben für unseren Sport

1. Sport drinnen 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

2. Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind (negativ) getesteten Personen gleichgestellt.
  • Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

3. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

Link zur CoronSchVO (gültig ab 28.12.21)

Weckmannessen 2024

Unser traditionelles Weckmannessen findet in diesem Jahr am Dienstag, den 19. November um 18:30 Uhr im Forum St. Hubert statt.Wir laden alle erwachsenen Mitglieder zu einem gemütlichen Abend mit

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Kürbisfest 2024

Bei herrlichem Sommerwetter traten die Tanzgruppen des Turnvereins in St. Hubert beim Kürbisfest auf dem Marktplatz auf. Unsere Tanzmäuse (Kindergartenkinder) und die Lollipops (Grundschulkinder) zeigten

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