Turnverein St. Hubert 1968 e.V.

Aktuelles

Neue Vorgaben für unseren Sport

1. Sport drinnen 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

2. Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind (negativ) getesteten Personen gleichgestellt.
  • Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

3. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

Link zur CoronSchVO (gültig ab 28.12.21)

Mitglied im Qualitätsbündnis Sport NRW

Sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, verbale und körperliche Übergriffe gehören zu den Schattenseiten unserer Gesellschaft. Sie können überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen

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#Sportehrenamt überrascht!

Mit der Aktion #SPORTEHRENAMT überrascht des Landessportbundes NRW werden Menschen ins Rampenlicht gerückt, die sich unermüdlich für einen Verein einsetzen, egal in welcher ehrenamtlichen Position

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Mitgliederversammlung 2026

Am 5. Februar fand im evangelischen Gemeindehaus die diesjährige Mitgliederversammlung des Turnvereins St. Hubert 1968 e. V. statt. 29 Mitglieder waren der Einladung gefolgt. Bei

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Weckmannessen 2025

Unser traditionelles Weckmannessen findet in diesem Jahr am Donnerstag, den 13. November um 18:30 Uhr im Forum St. Hubert statt. Wir laden alle erwachsenen Mitglieder zu einem gemütlichen

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