Turnverein St. Hubert 1968 e.V.

Aktuelles

Neue Vorgaben für unseren Sport

1. Sport drinnen 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

2. Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind (negativ) getesteten Personen gleichgestellt.
  • Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

3. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

Link zur CoronSchVO (gültig ab 28.12.21)

Sommerfest

!Wetterbedingt abgesagt! Am 12. Juli feiert der Turnverein rund um das evangelische Gemeindezentrum St. Hubert sein diesjähriges Sommerfest. Ab 15 Uhr sind alle Mitglieder, ob

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Neues Angebot – Kinderyoga

Nach den Sommerferien startet der Turnverein ein neues Angebot für Grundschulkinder. Kinderyoga ist eine wunderbare Möglichkeit, den Kindern in einer oft stressigen und reizüberfluteten Welt

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Der Turnverein trauert

Am 25. Juli verstarb unser Gründungsmitglied Hansjochen Hein. Nach der Vereinsgründung im Jahr 1968 war er 42 Jahre im Vorstand tätig, davon 40 Jahre als

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Mitglied im Qualitätsbündnis Sport NRW

Sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, verbale und körperliche Übergriffe gehören zu den Schattenseiten unserer Gesellschaft. Sie können überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen

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