Turnverein St. Hubert 1968 e.V.

Aktuelles

Neue Vorgaben für unseren Sport

1. Sport drinnen 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

2. Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind (negativ) getesteten Personen gleichgestellt.
  • Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

3. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

Link zur CoronSchVO (gültig ab 28.12.21)

Schnitzeljagd

In der ersten Ferienwoche gab es getreu dem Motto „Heyho Piraten“ eine Schnitzeljagd für die jüngeren Mitglieder. An insgesamt 12 Stationen, die auf einer Strecke

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Mitgliederversammlung 2025

EINLADUNG Hiermit laden wir alle Vereinsmitglieder ein zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Freitag, den 21. Februar 2025, um 19:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, St. Hubert, Martin-Luther-Straße

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